Im geplanten Anti-Korruptionsgesetz bleibt das Annehmen von Geld- und Sachgeschenken ohne entsprechende Gegenleistung weiter außen vor. Das hat die Initiative unbestechlicher Ärzte „Mein Essen zahl ich selbst" (MEZIS) in ihrer Stellungnahme zum aktuellen Gesetzesentwurf kritisiert. Sie begrüße zwar, dass die Bestechlichkeit, also die konkrete Diensthandlung als Gegenleistung für Sach- und Geldleistungen, Eingang in die Pläne des Ministeriums gefunden hat. „Die Vorteilsnahme und –gewährung, die für Beamte, aber auch für Krankenhausärzte im Öffentlichen Dienst strafbar ist, enthält dagegen keine juristische ‚Unrechtsvereinbarung‘", heißt es in dem MEZIS-Schreiben.
Diese Beschränkung des neuen Gesetzes werde laut MEZIS dazu führen, dass beispielsweise „die üblichen pharmagesponserten Kongressreisen (…) in einer rechtlichen Grauzone bleiben." Ein weiteres Problem sei, dass einzelne Personen weiterhin nicht berechtigt seien, Strafanzeige zu stellen. Da die großen Institutionen aber nur geringe Möglichkeiten zur Aufdeckung von Korruption hätten, drohe das Gesetz zahnlos zu bleiben. „Es bleibt viel zu tun, damit diese Strickfehler des Gesetzes bis zu seiner Verabschiedung korrigiert werden", sagte die Ärztliche Geschäftsführerin von MEZIS, Christiane Fischer.