Fixierungen dürften nicht Teil der Versorgung von Pflegebedürftigen sein. Das sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks gestern laut einer entsprechenden Pressemitteilung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV). Das dies möglich sei, zeige die nun abgeschlossene zweijährige Projektphase, in der der sogenannte Werdenfelser Weg erprobt wurde. Das Modell mache deutlich, dass es in vielen Fällen Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen gebe.
Das 2007 im Werdenfelser Land in Bayern entwickelte Konzept setzt vor der richterlichen Genehmigung einer Fixierung an. Dazu werden Pflegende im Projekt zu spezialisierten Verfahrenspflegern fortgebildet, die schon während des richterlichen Genehmigungsverfahrens gezielt auf Alternativen hinweisen und die Einrichtungen entsprechend beraten. Zum Schutz vor Stürzen werden beispielsweise Niedrigflurbetten oder eine speziell mit Protektoren versehene Kleidung eingesetzt.
Um das Konzept für eine würdevollere Pflege in Hamburg zu etablieren, hat die BGV in den vergangenen zwei Jahren ein Projekt des Vereins „Leben mit Behinderung" gefördert. Nach eigenen Angaben wurden mehr als 130 Verfahrenspfleger ausgebildet. Die Zahl der richterlich genehmigten Maßnahmen zum Freiheitsentzug sei von 756 im Jahr 2012 auf 493 im Jahr 2014 zurückgegangen.
Die Verfahrenspfleger seien in pflegerischen und rechtlichen Fragestellungen geschult worden und hätten während ihrer Fortbildung in Pflegeeinrichtungen und Betreuungsgerichten hospitiert. Alle Hamburger Betreuungsgerichte seien inzwischen dazu übergegangen, die spezialisierten Verfahrenspfleger in betreuungsgerichtlichen Verfahren zu bestellen, bei denen es um freiheitsentziehende Maßnahmen gehe, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Zahlreiche Pflegeeinrichtungen hätten sich am Projekt beteiligt und Schulungen ihrer Fachkräfte unterstützt.
Nach Abschluss des Projekts hat sich ein Arbeitskreis gegründet, der die Idee des Werdenfelser Wegs in Hamburg fortführen soll.