Der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege" wird seit wenigen Tagen bundesweit in 45 stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten unterschiedlicher Träger erprobt. Dabei soll die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit des Expertenstandards getestet sowie die damit verbundenen Kosten ermittelt werden.
Parallel werden weitere Einrichtungen gesucht, die sich an der Erprobung beteiligen.
Wissenschaftlich begleitet wird die modellhafte Implementierung von Prof. Dr. Stefan Görres und Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen. Ergebnisse werden Ende 2016 erwartet. Auf dieser Basis entscheiden dann die Vertragspartner nach § 113 SGB XI über die verpflichtende bundesweite Umsetzung des Expertenstandards.
Der Expertenstandard wurde vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) im Auftrag der Vertragsparteien entwickelt. Die fachlich konsentierte Entwurfsfassung des Expertenstandards steht unter anderem auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands zum kostenfreien Download zur Verfügung. Der Expertenstandard ist in diesem Entwurf für die Pflegeeinrichtungen und Dienste noch nicht verbindlich.