Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sieht derzeit keinen Grund für gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Vergütungen in der häuslichen Krankenpflege. Wie die Ärzte-Zeitung am Donnerstag berichtete, verwies Gröhe während der jüngsten öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses auf das im Bereich der Leistungserbringung der Krankenversicherung übliche Vertragsprinzip. Dabei werden Vergütungssätze zwischen Leistungserbringern und Kostenträger verhandelt. Dieses Prinzip habe sich bewährt, nicht zuletzt da es auch die Möglichkeit enthalte, eine Schiedskommission anzurufen, sagte der Minister nach Angaben der Zeitung.
Gröhe stellte sich damit gegen die Petition von Rupert Niewiadomski, Geschäftsführer der Kirchlichen Sozialstation Freiburg. Er forderte eine Neuregelung im 5. Sozialgesetzbuch. Die Änderung sei nötig, weil die Tarife für die Mitarbeiter in der häuslichen Krankenpflege um 19,2 Prozent gestiegen seien, die Krankenkassen mit dem Verweis auf ihre Pflicht zur Beitragssatzstabilität jedoch nur 12 Prozent zusätzlich zahlten. Konsequenz dieser Tarifschere sei, dass die Mitarbeiter in der gleichen Zeit mehr Patienten versorgen müssen. Das gehe zulasten von Patienten und der Gesundheit der Mitarbeiter, wird der Petent zitiert.