Das Vorhaben der Bundesregierung, die Aufsichtsräte der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) zu erweitern, stößt auf Widerstand bei den Arbeitnehmerbänken der Gremien. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi machte dies vergangene Woche in der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses zum Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) deutlich. „Es ist zwar zu vermuten, dass mit dieser Bestimmung im Gesetzentwurf eine Stärkung von Rechten der Patienten, der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie der Pflegeberufe gewollt war. Dies wird jedoch mit der vorgesehenen „dritten Bank" nicht erreicht", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Gewerkschaft.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnt das Regierungsvorhaben ab. Verdi hält zwar „die Stärkung von Rechten der Patienten, der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie der Pflegeberufe für erforderlich". Dies werde jedoch mit der vorgesehenen Regelung nicht erreicht. „Zur Verbesserung der Berücksichtigung der Belange von Versicherten in den Entscheidungsgremien sind durch Wahl legitimierte Versichertenvertreterinnen und Versichertenvertreter erforderlich. Eine durch die oberste Verwaltungsbehörde des Landes bestimmte „dritte Bank" lehnt ver.di ab", heißt es in der Stellungnahme weiter.
Der Bundestag hat vergangene Woche eine dreistündige Anhörung von Sachverständigen zum VSG durchgeführt. Im Zentrum stand eine Reform der Verteilung von niedergelassenen Ärzten, aber auch für die Krankenhäuser plant die Regierung eine Reihe von Reformen. Lesen Sie dazu mehr in der Story der Woche (BibliomedManager).