Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert weiterführende gesetzgeberische Schritte zum Aufbau einer allgemeinen Palliativversorgung auch für den Klinikbereich. Dieser sei im Referentenentwurf des Hospiz- und Palliativ-Gesetzes (HPG) nicht berücksichtigt. Das geht aus der aktuellen Stellungnahme der KBV zur Gesetzesvorlage hervor. Die Palliativversorgung in Kliniken dürfe nicht auf das Einrichten einer Palliativstation reduziert werden. Strukturen einer allgemeinen Palliativversorgung, wie im ambulanten Bereich bereits weitgehend vorhanden, seien auch für den Krankenhausbereich essenziell, heißt es.
Zwar stürben nach wie vor etwas mehr als die Hälfte der Menschen in Krankenhäusern. Die Ergebnisse einer ausgebauten ambulanten Palliativversorgung im Rahmen palliativmedizinischer Konsiliardienste im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KV WL) zeigten jedoch, dass zur Zufriedenheit aller Beteiligten deutlich mehr Patienten im häuslichen Umfeld versterben könnten.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will über das HPG die Hilfe für Betroffene stärken. Dabei sollen die gesetzlichen Krankenkassen geschätzte Mehrausgaben von bis zu 200 Millionen Euro pro Jahr übernehmen.