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Streit um Strafbarkeit des assistierten Suizids

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, hat die am Mittwoch veröffentlichte „Resolution deutscher Strafrechtslehrer/innen gegen die Strafbarkeit des assistierten Suizids" scharf kritisiert. Diese sei irreführend und verschleiernd. „Es ist schier ehrverletzend, wenn die Strafrechtler behaupten, in Hospizen und Palliativstationen werde tagtäglich organsierte Sterbehilfe geleistet", sagte Glück.

In diesen Einrichtungen komme es laut der Stellungnahme durch die „tagtäglich organisierte Sterbehilfe" zwar in vielen Fällen „zu einer Verkürzung der verbleibenden Lebenszeit". Trotzdem sei diese Tätigkeit „uneingeschränkt positiv zu bewerten". Statt etwa Hospize „unnötig mit Strafbarkeitsrisiken zu hemmen, sollte ihre Arbeit durch großzügige finanzielle Hilfen unterstützt werden", heißt es in der Stellungnahme weiter.

Glück machte jedoch deutlich, dass es in der Hospiz- und Palliativarbeit um die Begleitung Schwerstkranker im Sterben und nicht etwa um „Hilfe zum Sterben" gehe. „Die so genannte aktive Sterbehilfe, die Tötung auf Verlangen ist bereits strafrechtlich verboten und muss es auch bleiben", sagte der ZdK-Präsident. „Wir wollen kein Sonderstrafrecht für Ärzte und keine Beeinträchtigungen des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient".

Die Strafrechtler sprachen sich in ihrer Resolution klar gegen die Strafbarkeit der assistierten Selbsttötung aus. Sie begründeten ihre Ablehnung unter anderem damit, dass das Strafrecht „nur ultima ratoi und nicht geeignet" sei, „die sensible Frage der Suizidbeihilfe zu regulieren". Eine ärztliche Gewissensentscheidung für den assistierten Suizid müsse zulässig sein, so die Begründung weiter.

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