Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff einschließlich eines neuen Begutachtungsverfahren soll nach wie vor noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden. Das antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke Anfang am Montag. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (18/4573) darauf, dass im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben wurden. Zudem sei ein „Gemeinsames Begleitgremium für die beiden Modellprojekte zur Erprobung des Neuen Begutachtungsassessments NBA" beim GKV-Spitzenverband eingerichtet worden.
Von einem der beiden Modellprojekte liege den Mitgliedern dieses Begleitgremiums bereits ein Bericht in einer Entwurfsfassung vor. Die Arbeiten am Bericht zum datenreichen zweiten Modellprojekt hätten sich hingegen verzögert. Nach derzeitigem Stand werde jedoch damit gerechnet, dass die endgültigen Ergebnisse der beiden Studien zur nächsten, für Ende April 2015 geplanten Sitzung des Begleitgremiums vorgelegt werden.