Privat versicherte Pflegebedürftige können sich künftig besser gegen eine zu niedrige Einstufung wehren. Die Gutachten des von den Privatversicherern beauftragten Dienstleisters „MedicProof" sind für die Gerichte nicht mehr verbindlich, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht in Kassel entschied (Az.: B 3 P 8/13 R).