Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines neuen Palliativ- und Hospizgesetzes abgesegnet. Er sieht Reformen für die deutschen Kliniken, die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung vor. „Wir stärken die Palliativversorgung und die Hospizkultur an den Orten, an denen Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen - sei es zu Hause, in Pflegeheimen oder in Krankenhäusern", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe heute morgen in Berlin.
Krankenhäuser können dem Entwurf zufolge künftig externe Hospizdienste mit Sterbebegleitungen in ihren Einrichtungen beauftragen. Daneben sollen Kliniken für ihre eigenen Palliativstationen auf Wunsch krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbaren können. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste sollen in diesem Zusammenhang neben Personal- auch die Sachkosten berücksichtigt werden. Auch ist der Aufwand der Hospizarbeit in Pflegeheimen stärker in der Vergütung zu berücksichtigen.
Entsprechend wird die Sterbebegleitung ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sind nicht mehr nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung.
Auch für die gesetzliche Krankenversicherung wird die Palliativversorgung nach dem Willen des Kabinetts klarer Bestandteil der Regelversorgung. So steigen unter anderem die Ausgaben für stationäre Kinder- und Erwachsenenhospize, deren Tagessätze werden nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums um 25 Prozent auf durchschnittlich 255 Euro erhöht. Die Kassen tragen künftig 95 statt wie bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Die bayerische Forderung nach einer vollständigen Kostenübernahme hat damit kein Einzug in den Entwurf gefunden. Der Bundesrat könnte im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens in diesem Punkt noch intervenieren.