In jedem Krankenhaus und jeder stationären Pflegeeinrichtung sollte es einen verantwortlichen Palliativbeauftragten geben. Das sagte Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), anlässlich des heute dem Bundeskabinett vorgelegten Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Nur etwa 15 Prozent der bundesweit rund 2.000 Krankenhäuser verfügten über Palliativstationen. Von den übrigen Krankenhäusern hätten nur wenige einen multiprofessionellen Palliativdienst, wie er aus Sicht der DGP für jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Betten vorgehalten werden sollte.
„Es gilt, schwerstkranken Patienten aus sämtlichen Abteilungen eines Krankenhauses im Bedarfsfall den Zugang zur Palliativversorgung zu ebnen", so Radbruch. Wichtig wäre deshalb, mit dem Einsatz eines Palliativbeauftragten in jeder Klinik dafür zu sorgen, dass Strukturen der Palliativversorgung entwickelt werden könnten, die den Bedürfnissen der Patienten gerecht würden.
Gleiches gelte für stationäre Pflegeeinrichtungen. „Noch sind wir weit davon entfernt, dass in allen Altenpflegeheim schwerstkranke und sterbende Bewohner am Ende ihres Lebens im Sinne einer guten Palliativversorgung begleitet werden können", sagte Katja Goudinoudis, Sprecherin der Sektion Pflege der DGP. Die stationären Einrichtungen und insbesondere die dort tätigen Pflegenden brauchten dringend Unterstützung. Dies erfordere fachliche wie personelle Ressourcen. Hier brauche es neben der Ausbildung auch eine strukturierte Anleitung, um das Erlernte im Alltag um- und einzusetzen.