Die Psych-Verbände und -Fachgesellschaften haben der Bundesregierung ihre Vorschläge zur Ausgestaltung des Psych-Entgeltsystems (PEPP) vorgelegt. In einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister formulieren sie 7 gemeinsame Eckpunkte. So soll etwa die Personalverordnung als „Personalbedarfsmessungsinstrument" erhalten bleiben und fortlaufend aktualisiert werden. „Die Finanzierung der personellen Standards muss gesetzlich festgeschrieben werden", heißt es weiter.
Die Deckelung der Vergütung stationärer Behandlungen lehnen die Verbände ab. Stattdessen soll der Gesetzgeber dem Brief zufolge Anreize schaffen für mehr ambulante Krankenhausleistungen, Home-Treatment und sektorenübergreifender Kooperation. Sie fordern zudem ein leistungsgerechtes Budget und die finanzielle Unterstützung regionaler Versorgungsaufwände. Außerdem gelte es, die patientenindividuellen Versorgungsbedürfnisse zu berücksichtigen, die nicht mit standardisierten Prozessen in der Somatik zu vergleichen seien.
Eine Absage erteilen die Psych-Verbände auch der „kleinteiligen Einzelleistungserfassung". Sie erhöhe den Dokumentationsaufwand und führe zu aufwändigen Auseinandersetzungen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Hier müsse „massiv entschlackt" werden. Um einer Unterversorgung der Bevölkerung zu begegnen sei ferner die Regelung zur Mehrmengenbegrenzung in der Bundespflegesatzverordnung, auch bekannt als „doppelte Degression", zu verändern.