Das Landgericht Göttingen hat den Arzt der Uniklinik Göttingen im Prozess um den Organspendeskandal am Mittwochmorgen freigesprochen. Richter Ralf Günther begründete den Freispruch damit, dass die Verstöße des ehemaligen Leiters der Transplantationschirurgie zum Tatzeitpunkt nicht strafbar gewesen seien. Dem 47-jährigen Mediziner war vorgeworfen worden, er habe medizinische Daten manipuliert, um seine Patienten bei der Vergabe von Spenderorganen zu bevorzugen.
Die Anklage lautete unter anderem auf Totschlag in elf Fällen, weil durch die Taten andere Patienten auf der Warteliste nach hinten gerückt seien und in der Folge möglicherweise verstarben. Das Gericht sah die Vorwürfe als nicht erwiesen an.