Aus Sicht der Pflege ist das geplante Präventionsgesetz wegen des fehlenden Ausbaus der ärztlichen Substitution nicht zielführend. Der Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR) sagte gestern in Berlin, Vorsorge dürfe nicht ausschließlich der ärztlichen Profession zugeordnet werden, sondern der „betriebliche Gesundheitsschutz muss als Handlungsfeld für die Berufsgruppe der Gesundheits- und Krankenpflege geöffnet werden".
Der Gesetzentwurf bleibe an diesem Punkt hinter den Erwartungen der Pflege zurück. Ambulante Pflegedienste müssten viel stärker in eine präventiv orientierte und pflegerische Beratung eingebunden werden. Die Berufsgruppe der Pflege und besonders die ambulanten Pflegedienste seien besonders dafür geeignet, Gesundheitsförderung und Prävention im häuslichen Pflegesetting anzubieten, so Westerfellhaus.