Flüchtlinge sollen ohne Behördenschranke zum Arzt gehen können. Mit diesem Ziel hat die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) Bund und Länder erneut dazu aufgerufen, eine Versichertenkarte für Flüchtlinge einzuführen. Zugang zu Gesundheit und Bildung müsse unabhängig von Aufenthaltsstatus und Alter sichergestellt sein, sagte DAKJ-Generalsekretär Manfred Gahr gestern in Berlin. Die Realität sehe allerdings ganz anders aus: „So werden nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz nur die Kosten für die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzzustände erstattet", so Gahr weiter.
In etlichen Bundeländern nicht erstattet würden etwa Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen, Kariesprophylaxe, Sehhilfen, Heil- und Hilfsmittelversorgung von behinderten Kindern sowie die Behandlung von psychisch traumatisierten Kindern und Jugendlichen.
„Wir hoffen, dass die verantwortlichen Politiker auf Bundes- und Landesebene nun endlich konkrete Maßnahmen treffen, die bei den Flüchtlingen ankommen", sagte der Generalsekretär. Bremen und Hamburg hätten die Chipkarte bereits erfolgreich implementiert und so unter anderem auch Bürokratie eingespart.