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BHK definiert Standards für die ambulante Kinderkrankenpflege

Der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege (BHK) hat fünf Standards für die ambulante Kinderkrankenpflege ausgearbeitet. Sie definieren Entscheidungsgrundlagen, Aufgaben und Qualität in speziellen Pflegesituationen. Bislang hätten die nationalen Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) eine besondere Herausforderung dargestellt. Denn: Sie legten den Schwerpunkt auf die Versorgung pflegebedürftiger Erwachsener und insbesondere alter Menschen. Kinder und Jugendliche würden nur „am Rande" erwähnt, heißt es in einer BHK-Mitteilung.

Die Standards umfassen etwa Regeln zur Dekubitus- und Sturzprophylaxe, zum Schmerz- und Ernährungsmanagement und zu chronischen Wunden. „Die Richtlinien bieten den Pflegenden Handlungssicherheit in der täglichen Praxis und helfen bei der betriebsinternen Qualitätsentwicklung", sagte BHK-Referentin Stefanie Zang.

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