Das Arbeitsgericht Berlin hat den Streik an der Charité erlaubt und damit die eingereichte einstweilige Verfügung der Klinikleitung abgelehnt. Laut dem Richter ist die Arbeitsniederlegung auf der Grundlage der von Verdi und der Charité abgeschlossenen Notdienstvereinbarung verhältnismäßig, heißt es heute in einer Mitteilung der Gewerkschaft. „Das ist ein guter Tag für die Beschäftigten in den Krankenhäusern. Wir haben nun richterlich bestätigt, dass die Tarifforderung nach genug Personal, um die Arbeit zu schaffen, nicht nur berechtigt, sondern legal ist", sagte Verdi-Verhandlungsführerin Meike Jäger heute in Berlin.
Von mehr als 20 Stationen hätten die Beschäftigten eine Streikbereitschaft angezeigt, die eine Schließung der Stationen erforderlich mache, teilte die Gewerkschaft bereits am Mittwoch mit. Für Intensivstationen und Spezialstationen für Schlaganfallpatienten kündigte Verdi an, Kapazitäten aufrechtzuerhalten.