Das Pflegepersonal an der Charité kann seinen Streik fortsetzen. Die Leitung des Universitätsklinikums scheiterte auch im zweiten Versuch, den von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ausgerufenen Ausstand mit juristischen Mitteln schnell zu beenden.
Am Mittwoch hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg den Antrag der Charité zurückgewiesen, den Streik zu untersagen. Die Klinik war bereits am vergangenen Freitag in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht unterlegen. Gegen das Urteil der Berufungsinstanz sind nun keine weiteren Rechtsmittel möglich.
Die Gewerkschaft verfolge mit dem Arbeitskampf vor allem das tariflich regelbare Ziel des Gesundheitsschutzes, eine personelle Mindestausstattung der Stationen mit Pflegepersonal zu erreichen. Die bestehenden Mantel- und Vergütungstarifverträge enthielten hierzu keine Regelungen und begründeten daher auch keine tarifliche Friedenspflicht, die einen Streik ausschließen würde, so das Landesarbeitsgericht zur Begründung.
Der Streik sei schließlich auch nicht unverhältnismäßig. Die bestehende Notfallvereinbarung stelle sicher, dass Patienten durch den Streik nicht zu Schaden kämen. Dabei sei zu erwarten, dass das Pflegepersonal seiner Verantwortung gegenüber den Patienten gerecht werde und es daher nicht zu Gesundheitsgefährdungen komme.