Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von pflegebedürftigen Menschen gestärkt. In einer Pressemitteilung des Gerichts vom Dienstag heißt es, dass Angehörige selbst dann eine richterliche Erlaubnis für freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Fixierungen benötigen, wenn ihnen eine Vollmacht des Betroffenen für derartige Entscheidungen eigentlich freie Hand lässt.