Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, kritisiert aber gleichzeitig, dass er keine konkreten Regelungen für mehr Pflegepersonal enthält.
Die bereits heute bestehenden Unterschiede von teilweise mehr als 20 Prozent in der Personalausstattung der Pflegeheime je nach Bundesland blieben somit erhalten. Das habe Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung. Das sagte Thomas Meißner, Präsidiumsmitglied des DPR, anlässlich der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes vergangenen Donnerstag in Berlin. „Ohne eine angemessene Personalausstattung wird jedoch die Verbesserung der pflegerischen Versorgung scheitern", sagte Meißner enttäuscht.