Das baden-württembergische Sozialministerium hat die Anforderungen für den Personaleinsatz in Pflegeheimen neu geregelt. Das geht aus einer entsprechenden Mitteilung des Ministeriums von Freitag hervor. Demnach bleibt die Fachkraftquote von 50 Prozent zwar bestehen. Wenn im Kernbereich der Pflege aber tatsächlich Pflegefachkräfte eingesetzt würden und dazu in geringerem Umfang andere Fachkräfte wie Ergotherapeuten oder Sozialarbeiter, könne die 50-Prozent-Quote künftig unterschritten werden. Sie dürfe grundsätzlich aber nicht unter 40 Prozent fallen.
Diese Flexibilität müsse kritisch begleitet werden, sagte die Vorsitzende des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) Südwest, Andrea Kiefer, am Mittwoch gegenüber Station24. Die Anrechnung anderer Berufsgruppen dürfe nicht dazu führen, dass die qualitative Versorgung der Pflegebedürftigen leide.
Die neue Regelung schreibt zudem im Tagesdienst fortan den Einsatz von einer Pflegefachkraft je 30 Bewohner vor. In der Nacht muss für jeweils 40 Bewohner mindestens eine Pflegefachkraft zur Verfügung stehen. Die Regelung des Nachtdienstes begrüßt der DBfK, der Personalschlüssel im Tagesdurchschnitt bedeute hingegen eine höhere Anforderung an die Arbeitszeitmodelle der Einrichtungen. „Was wir wirklich benötigen sind valide Personalbemessungsinstrumente, die den tatsächlichen Bedarf der pflegerischen Interventionen abdecken", forderte Kiefer.