Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht sich bei der ambulanten Versorgung geriatrischer Patienten benachteiligt. Es sei „unverständlich und nahezu unerträglich", wie Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband die qualifizierte ambulante Versorgung für ältere Patienten mit Bewegungsstörungen, Altersschwindel, Demenz oder Inkontinenz systematisch ausbremsten. Das teile die DKG vergangene Woche in einer Stellungnahme mit.
Hintergrund ist eine Entscheidung des erweiterten Bundesschiedsamts ebenfalls von vergangener Woche, in welchem neben KBV und GKV-Spitzenverband auch die DKG vertreten ist. Darin war die ambulante Versorgung von schwer kranken, geriatrischen Patienten für Kliniken eingeschränkt worden. Krankenhäuser sollen demnach ausschließlich Behandlungskonzepte für diese Patientengruppe erstellen dürfen, während deren Behandlung den niedergelassenen Ärzten vorbehalten bleibt. Der Schiedsspruch ignoriere, dass erst in der vergangenen Legislaturperiode neue gesetzliche Regelungen geschaffen worden seien, um Kliniken die ambulante Versorgung von geriatrischen Patienten zu ermöglichen. Jetzt sei der Gesetzgeber gefordert, die Zulassung der Krankenhäuser direkt aus dem Gesetz heraus festzulegen, forderte die DKG.