Zwischen Kommunen und Landkreisen auf der einen und Arbeitgeber- und Kassenvertretern auf der anderen Seite ist ein Streit über die Gleichstellung behinderter Pflegefälle mit anderen Pflegepatienten entbrannt. Einem Bericht der FAZ zufolge befürchten GKV-Spitzenverband (GKV) und Bundesverband der Arbeitgeber (BDA), die von der Koalition geplanten Verbesserungen für Behinderte könnten die Pflegeversicherung mit 1,5 Milliarden Euro zusätzlich belasten, ohne dass damit wirkliche Leistungsvorteile verbunden wären.
Die Veränderungen seien „beitragssatzrelevant" und könnten nicht aus der für diese Wahlperiode beschlossenen Erhöhung des Pflegebeitrags um 0,5 Punkte (sechs Milliarden Euro) abgegolten werden.
Dem Streit liegt ein Beschluss zur Pflegeversicherung von 1995 zugrunde, wonach Behinderte in Pflegeeinrichtungen einen pauschalen Hilfesatz bekommen, bei ihnen also nicht nach künftig fünf Pflegegraden unterschieden wird. Nach Informationen des GKV erhielten 85.000 Behinderte in vollstationärer Unterbringung von der Pflegeversicherung monatlich 266 Euro. Da selbst die für nicht behinderte Pflegepatienten gewährten monatlichen Zahlungen zwischen 1.000 und 2.000 Euro kaum ausreichen, die Kosten zu decken, braucht es private und öffentliche Zuzahlungen. Sozialhilfeträger wie Kommunen und Landkreise müssen die Differenz zahlen. Über die Reform wollen sie deshalb behinderte Pflegefälle mit anderen Pflegepatienten gleichstellen.