Bis zu fünf Jahren Haft in besonders schweren Fällen sollen Angehörigen der Heilberufe künftig drohen, wenn sie sich der Korruption schuldig machen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Hintergrund des Gesetzes ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012, nach dem die geltenden Korruptionstatbestände im Strafgesetzbuch für niedergelassene Ärzte nicht anwendbar sind. Diese „Lücke" will die Bundesregierung nun schließen.
Protest kommt von den Ärzten. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, ließ nach dem Beschluss per Pressemitteilung verlauten, er habe ein Antikorruptionsgesetz zwar im Grundsatz befürwortet, verlangte aber „klare Regeln und Beispiele, wann Korruption vorliegt". Die Abgrenzungen im Kabinettsentwurf seien zwar besser geworden, trotzdem werde es wohl zu Verunsicherungen kommen in der Frage, wann Korruption beginne. „Wichtig ist, dass Kooperationen, die für eine gute Patientenversorgung wünschenswert sind, nicht unter Generalverdacht stehen", so Gassen.
Die Innungskrankenkassen begrüßten das Gesetz. „Mit der Einführung eines neuen Straftatbestandes der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen ist die erfolgreiche Verfolgung von korruptiven Praktiken endlich möglich, dafür haben sich die Innungskrankenkassen seit Jahren eingesetzt", teilte Hans Peter Wollseifer, einer von zwei Vorstandsvorsitzenden des IKK e.V. mit. Patienten müssten darauf vertrauen können, dass sich die Behandlung nur nach medizinischen Aspekten richte und nicht durch sachfremde, finanzielle Interessen der Beteiligten überlagert werde, ergänzte sein IKK-Vorstandskollege Hans-Jürgen Müller.