Das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II steht kurz vor dem Beschluss. Der entsprechende Gesetzentwurf soll bereits am 12. August vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Das berichtet die Bild-Zeitung von Freitag.
Darin enthalten: Für die Einstufung von Pflegeleistungen soll künftig der Grad der Selbständigkeit einer Person in allen pflegerelevanten Bereichen maßgeblich sein. Damit erhöht sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen die Leistungstransparenz erheblich. Dafür sollen die bisherigen drei Pflegestufen abgeschafft und in fünf Pflegegrade überführt werden.