Sowohl der Deutsche Pflegerat (DPR) als auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßen den gestrigen Kabinettsbeschluss für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Allerdings stellen beide Vereinigungen auch Forderungen.
Zwar werde mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff die Pflegeversicherung auf ein neues Fundament gestellt, wie DPR-Präsident Andreas Westerfellhaus in einer Mitteilung von Mittwoch äußerte. Die neue Leistungsgerechtigkeit und die Leistungserweiterungen müssten sich aber auch in der Leistungserbringung abbilden und dort rasch umgesetzt werden. Dazu bedürfe es mehr Pflegepersonal. Nur mit einer besseren Personalbemessung werde die Reform auch nachhaltig erfolgreich sein.
Vor einem „großen Kapazitätsproblem" unter den Pflegefachpersonen warnt auch der DBfK. Bisher gebe es keine politischen Lösungen dagegen. „Der Pflegeberuf ist so unattraktiv wie nie", heißt es in einer Pressemitteilung von Mittwochnachmittag. Im Gesetzentwurf sei die Entwicklung eines Personalbemessungsverfahrens vorgesehen, allerdings werde das zu spät greifen. „Es braucht rasch einen Zwischenschritt", appelliert der DBfK und fordert mittelfristig einen „Masterplan Pflege", um sicherzustellen, dass auch in 10 Jahren Pflegebedürftige in Deutschland noch versorgt werden können. Dieser Plan müsse Konzepte für unterschiedlichste Formen der Leistungsangebote beinhalten und eine Antwort darauf geben, wer in den nächsten Jahren pflegen wird. „Wir stehen vor tiefgreifenden Aufgaben, die Pflegereform 2015 ist dabei nur ein erster Schritt."