Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat sich für einen barrierefreien Ausbau von Heimen stark gemacht. Zur Umsetzung der baulichen Mindeststandards sieht die Ministerin vor allem die Träger in der Pflicht. Zwar könne es im Einzelfall schwierig sein, etwa Wohnplätze und Sanitärräume vollumfänglich umzubauen. Allerdings seien deshalb auch „großzügige Übergangs- und Befreiungsmöglichkeiten für die Träger vorgesehen", sagte Huml gestern in München.
So könnten für Einrichtungen, die bereits 2011 bei Inkrafttreten der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes in Betrieb waren, ab dem 1. September 2015 Anträge auf Verlängerung der Angleichungsfrist gestellt werden. „Sollte bis Ablauf des 31. August 2016 kein Antrag auf Befreiung oder Verlängerung der Angleichungsfrist gestellt werden, haben die Einrichtungen die baulichen Bestimmungen der Barrierfreiheit und die Anforderungen an die Nutzung der Wohnplätze durch Rollstuhlfahrer ab dem 1. September 2016 zu erfüllen", so Huml.