Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein neues Hospiz- und Palliativgesetz begrüßt. Dieser bringe wesentliche Verbesserungen mit sich wie etwa die Wahl der Palliativstationen hinsichtlich ihrer Vergütungsoption. „Palliativstationen haben nun dauerhaft die Möglichkeit, auch als besondere Einrichtung abzurechnen", sagte die Ministerin gestern in München.
Allerdings sieht Huml bei der Pflege noch erheblichen Nachholbedarf. So würden viele hospizliche und palliative Versorgungsstrukturen in den stationären Pflegeeinrichtungen derzeit nicht oder nur in geringem Umfang angeboten. „Hier braucht es insbesondere mehr qualifiziertes Personal, um Versorgungsangebote zu koordinieren und Bewohner sowie deren Angehörige entsprechend zu beraten", so Huml.
Darüber hinaus bedauerte die Ministerin, dass die zuschussfähigen Kosten von stationären Hospizen auch in dem neuen Gesetzesentwurf von den Krankenkassen nicht vollfinanziert werden sollen. „Das Gesetz sieht vielmehr vor, dass stationäre Hospize 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten erhalten. Meines Erachtens sollten jedoch rechtlich verpflichtende Leistungen von Einrichtungsträgern in voller Höhe erstattet werden".