Deutschlands Krankenhäuser können auf deutliche Nachbesserungen bei der Klinikreform und insbesondere eine bessere Finanzausstattung hoffen. Offenkundig ist die Bundesregierung hier zu Zugeständnissen bereit. Das zeigt die Gegenäußerung der Regierung zu den Forderungen des Bundesrats, die dem BibliomedManager vorliegt und die vergangene Woche im Zuge des Gesetzentwurfs an Bundestagspräsident Norbert Lammert versandt wurde. Die Länderkammer hatte Mitte Juli zahlreiche Nachbesserungen und finanzielle Erleichterungen für die Krankenhäuser gefordert.
Die Bundesregierung will beispielsweise den Vorschlag der Länder prüfen, keinen Fixkostendegressionsabschlag für Verlagerungsleistungen vorzusehen, auch wenn Mengenzuwächse auf Grund von Verlagerungseffekten Degressionswirkungen auslösen. Ebenso will Berlin prüfen, im Rahmen des Pflegestellenförderprogramms auch Pflegepersonal auf Intensivstationen zu finanzieren sowie das Fördervolumen auf 1,3 Milliarden Euro zu verdoppeln. Ebenso ist die Regierung bereit zu erwägen, dass unverzichtbare Ausnahmen vom Fixkostendegressionsabschlag vom Gesetzgeber selbst bestimmt werden und dies nicht der Selbstverwaltung zu überlassen.
Weitere Ausnahmen bei den Kriterien für eine Absenkung des Landesbasisfallwerts sollen ebenfalls erwogen werden. Auch das Vorhaben, Produktivitätssteigerungen in den Kliniken degressiv auf die Vergütung wirken zu lassen, ist Berlin bereit infrage zu stellen. Des weiteren sollen auch die Vorschläge, die Laufzeit der Fixkostendegressionsabschläge von fünf auf drei Jahre zu verkürzen und den Versorgungszuschlag für das Jahr 2017 in den Landesbasisfallwert zu überführen, geprüft werden.
Strikt ablehnend zeigt sich die Bundesregierung beispielsweise gegenüber den Vorschlägen, die Laufzeit des Strukturfonds auf fünf Jahre bis 2020 festzulegen und den Mehrleistungsabschlag ab 2015 abzuschaffen, weil dann laut Argumentation der Regierung im Jahr 2016 weder Mehrleistungsabschlag noch Fixkostendegressionsabschlag gelten würden. Der nächste Schritt für das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) findet am 7. September statt, wenn der Gesundheitsausschuss des Bundesrats zur öffentlichen Anhörung lädt.