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Linke will gesetzlich verankertes Verfahren zur Personalbedarfsermittlung

Heute findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) statt. Auf der Agenda steht unter anderem ein Antrag der Fraktion Die Linke, ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Personalbemessung zu entwickeln. Dieses soll laut dem Papier sowohl für Kliniken als auch für die Krankenkassen bundesweit einheitlich festlegen, „nach welchen Regeln die Stellenpläne der Krankenhäuser zu berechnen sind und eine qualitativ hochwertige Pflege und Versorgung sichergestellt werden kann".

Das Verfahren müsse neben den Bereichen wie den allgemeinen Pflegedienst, die Intensivstationen, die Funktionsdienste und die psychiatrische und psychosomatische Versorgung auch die Besonderheiten in der Palliativversorgung, Geriatrie, Geburtshilfe, Neonatologie und der klinischen Notaufnahme berücksichtigen, heißt es in dem Dokument weiter.

Bisherige politische Strategien wie etwa das Pflegestellenförderprogramm von 2009 bis 2011 „konnte die Stagnation beim Personal nicht entscheidend ändern". Auch die im KHSG vorgesehenen finanziellen Mittel von 330 Millionen Euro jährlich würden „bestenfalls den vorauszusehenden Anstieg der Fallzahlen und der Fallkomplexität kompensieren können".

Umfassendere Informationen zum Antrag der Fraktion Die Linke

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