Die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Nordwest muss verfrüht Neuwahlen zum Verwaltungsrat ansetzen. Nach Informationen des Bundessozialgerichts habe die Kasse 2011 zu unrecht die Vorschlagsliste der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GDS) ausgeschlossen. Die AOK hatte argumentiert, die eingereichte Unterschriftenliste sei trotz 1.086 Signaturen - etwas höher als die erforderlichen 1.000 Unterstützer - unzureichend gewesen. So seien 303 Unterschriften auf Behördenangehörige zurückzuführen, die selbst nicht kandidieren dürften. Das Gericht entschied nun, dass die Entscheidung der AOK ungültig und die Wahl zu wiederholen sei.
Zwar fordert das Gesetz, dass von der „Gesamtzahl der Unterzeichner" nicht mehr als 25 Prozent dem nicht wählbaren Personenkreis (aktiv) Beschäftigter der AOK angehören. Nach Sinn und Zweck der Regelung ist laut der Entscheidung hierfür aber auf die erforderliche Mindestgesamtzahl der Unterschriften abzustellen, hier also 1.000. Es genüge, dass mindestens 750 behördenfremde Personen die Vorschlagsliste unterschrieben.