Der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert den Ausbau von Präventions- und Behandlungsstrategien im Rahmen der Sterbehilfe. Zudem müsse die Perspektive Pflegender bei jedweder gesetzlichen Regelung berücksichtigt werden. Das betonte DPR-Vizepräsident Franz Wagner am Donnerstag in Berlin. Gleichzeitig stellte er das Grundsatzpapier des DPR zur Diskussion um eine Gesetzesänderung zum Assistierten Suizid und zur Tötung auf Verlangen vor.
Beruflich Pflegende seien häufig mit dem erklärten Todeswunsch oder dem Ansinnen nach einer Hilfestellung bei der Selbsttötung konfrontiert. Abhängig von ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld seien die Pflegenden auf diese existentiellen Anfragen von Patienten, Bewohnern, Betreuten oder deren Angehörigen nur unzureichend vorbereitet, heißt es in einer Mitteilung des DPR.
Neben dem Ausbau der Präventions- und Behandlungsstrategien gelte es, die stationäre und ambulante Palliativ-Versorgung bundesweit anzubieten sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärzte und Pflegenden diesbezüglich zu verstärken.
Das ausführliche Grundsatzpapier ist in der aktuellen Ausgabe von Die Schwester Der Pfleger abgedruckt. Abonnenten steht es auch online zur Verfügung.