Der Verband der Ersatzkassen (VDEK) kritisiert, dass das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindende Krankenhausstärkungsgesetz (KHSG) wesentliche Problemfelder des Krankenhauswesens ausspare. So würden die Bundesländer unzureichend verpflichtet, die in ihrer Verantwortung liegende Krankenhausplanung nach bundeseinheitlichen Qualitätskriterien durchzuführen. Auch die mangelnde Bereitstellung von Geldern für die Finanzierung von Investitionen durch die Länder würde nicht angegangen. Ebenso fehle ein Ansatz zur Begrenzung der wachsenden Leistungsmenge in den Kliniken sowie eine Personalstrategie.
„Bei den Reformplänen fehlt eine umfassende Finanzierungsstrategie", erklärte VDEK-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner am Freitag auf einem Presseworkshop in Berlin. „In Anbetracht der zu erwartenden Kosten in Höhe von mehr als 8 Milliarden Euro bis 2020, muss dies dringend nachgeholt werden. Die Ausgaben der Reform müssen sonst über Zusatzbeitragssätze finanziert werden, die einseitig zulasten der Versicherten gehen." Darüber hinaus gebe es angesichts der Milliardenkosten der Reform keinen Spielraum für weitere Zugeständnisse an die Leistungserbringer, so Elsner. „Die Forderungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gehen da erheblich zu weit." Unter anderem weist der VDEK darauf hin, dass das Ende des Versorgungszuschlags keine Kürzung des KHSG sei.
Deutschland gebe im internationalen Vergleich sehr viel Geld für Gesundheit aus, erreiche damit aber nur gute, keine herausragenden Ergebnisse, heißt es in einem VDEK-Papier mit Verwies auf internationale Studien.