Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die medizinische Versorgung von Flüchtlingen mit 4 konkreten Maßnahmen organisieren. Betroffen sind insbesondere jene 40.000, die künftig laut einer Vereinbarung zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder in Liegenschaften des Bundes unterkommen sollen. Das sagte BMG-Staatssekretär Lutz Stroppe am Mittwochmorgen auf dem BMVZ-Praktikerkongress in Berlin.
Demnach ist das Haus von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) dafür, allen Flüchtlingen eine elektronische Gesundheitskarte auszuhändigen. Da viele Kassen den bestehenden rechtlichen Rahmen nicht ausschöpften, sollten die Länder die Möglichkeit erhalten, einen Kontrahierungszwang einzuführen.
Zweitens soll ärztliches Personal unter den Flüchtlingen identifiziert werden, damit diese Personen in den Unterkünften zumindest unterstützende medizinische Leistungen erbringen können. Stroppe gestand aber zu, dass man sich hier auf "schwankendem rechtlichen Grund" befände. Drittens soll eine kontinuierliche psychotherapeutische Versorgung sichergestellt werden. Viertens sei geplant, einen gemeinsamen Impfstatus in allen Erstaufnahmelagern einzuführen. Dies sei insbesondere mit Blick auf die Weiterleitung der betreffenden Personen wichtig.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am Mittwochnachmittag in einer E-Mail an die Redaktion darauf hingewiesen, dass die Aussagen von Staatssekretär Lutz Stroppe nicht in vollem Umfang korrekt wiedergegeben worden seien und um Präzisierung gebeten. Wir geben die entsprechenden Teile der E-Mail des BMG an dieser Stelle im Wortlaut wieder.
[Anm.: Zur besseren Lesbarkeit haben wir im Folgenden Zitat aus der Mail des BMG (grau eingerückt) alle Passagen aus der Originalmeldung nachträglich in Anführungszeichen gesetzt]
"Demnach ist das Haus von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) dafür, allen Flüchtlingen eine elektronische Gesundheitskarte auszuhändigen. Da viele Kassen den bestehenden rechtlichen Rahmen nicht ausschöpften, sollten die Länder die Möglichkeit erhalten, einen Kontrahierungszwang einzuführen."
Richtig ist: Der Bund hat den Bundesländern zugesagt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Länder, die das wollen, mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand die Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführen können. Eine solche Regelung soll für die Länder optional, für die Krankenkassen verpflichtend sowie mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand umsetzbar sein. Dass verschiedene Bundesländer die Gesundheitskarte bereits eingeführt haben zeigt, dass dies schon heute möglich ist, allerdings ist dies in den Flächenländern mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Dies soll den Ländern nun erleichtert werden. Die bestehenden Länderregelungen sollen natürlich auch weiterhin möglich sein.
"Zweitens soll ärztliches Personal unter den Flüchtlingen identifiziert werden, damit diese Personen in den Unterkünften zumindest unterstützende medizinische Leistungen erbringen können. Stroppe gestand aber zu, dass man sich hier auf 'schwankendem rechtlichen Grund' befände. Drittens soll eine kontinuierliche psychotherapeutische Versorgung sichergestellt werden. Viertens sei geplant, einen gemeinsamen Impfstatus in allen Erstaufnahmelagern einzuführen. Dies sei insbesondere mit Blick auf die Weiterleitung der betreffenden Personen wichtig."
Richtig ist:
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Bund und Länder verhandeln zur Zeit darüber, wie Ärzte und Pflegepersonal unter den Flüchtlingen - deren berufliche Anerkennung langwierig ist - schon jetzt in den Aufnahmeeinrichtungen unterstützen könnten.
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Sichergestellt werden muss zudem, dass die Flüchtlinge zügig die wichtigen Schutzimpfungen erhalten. Hier kommt den Ländern eine wichtige Verantwortung zu, die notwendigen Schutzimpfungen schnell vorzunehmen.
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Ganz wichtig ist auch, dass Ärzte, Psychotherapeuten und Einrichtungen zur kontinuierlichen Behandlung traumatisierter Flüchtlinge ermächtigt werden können.