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Verbände fordern Nachbesserungen bei Palliativgesetzgebung

Aus Anlass der gestrigen Anhörung zum Hospiz- und Palliativgesetz haben mehrere Verbände in ihren Stellungnahmen Nachbesserungen gefordert. „Wir sehen unter anderem bei der vorgesehenen Finanzierung von Sach- und Personalkosten für ambulante Hospizdienste und bei der Praxis der Hospiz- und Palliativberatung Nachbesserungsbedarf", sagte der Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV), Winfried Hardinghaus. Zur Finanzierung ambulanter Hospizdienste fordert der DHPV einen von den Personalkosten unabhängigen Zuschuss zu Sach- und Verwaltungskosten. Sonst seien die Sach- und Verwaltungskosten, wie zum Beispiel Miete sowie Fahrtkosten für Ehrenamtliche, für die Dienste nicht planbar und stellten keine verlässliche zusätzliche Entlastung dar.

Es sei nachvollziehbar, dass eine allgemeine ambulante Palliativversorgung auch unter den Rahmenbedingungen der hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V ermöglicht werden solle, erklärte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Jedoch kritisierte sie den geplanten Einbezug der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in diese vertraglichen Möglichkeiten. Bei der SAPV handele es sich um ein fachlich spezialisiertes Versorgungsangebot, welches über das einer hausärztlichen Versorgung deutlich hinausgehe. Es bestünde die Gefahr, dass das Leistungsgeschehen zur SAPV intransparenter werden würde und einzelne, der gerade erst gebildeten SAPV-Versorgungsstrukturen durch Wechsel der Krankenkassen in andere Vertragsformen in ihrer Existenz gefährdet würden.

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