Auch wenn die Anhörung zur Regelung des assistierten Suizids in Deutschland am gestrigen Mittwoch im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz kontrovers geführt wurde, zeichnet sich mittlerweile doch eine Tendenz für den Gesetzentwurf der Gruppe von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) sowie 208 weiteren Abgeordneten ab. Ein Großteil der zwölf Sachverständigen, die zu den vier Gruppen-Gesetzentwürfen Stellung nahmen, sprach sich für deren Vorschlag aus.
Bischof a.D. Wolfgang Huber befürwortete eine engere Definition, wie sie der Gesetzentwurf von Brand und Griese vorsehe. „Das ethische Problem ist die implizite Werbung für den Suizid", sagte Huber. Er warnte aber davor, durch gesetzliche Regelungen die standesrechtlichen Vorgaben der Ärzteschaft zu untergraben, wie es etwa die Entwürfe der Gruppe von Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD) und der von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) täten. Gegen eine strafrechtliche Regelung und für den Entwurf der Gruppe Hintze-Reimann, die einen zivilrechtlich geregelten ärztlich assistierten Suizid ermöglichen wollen, wenn der Patient sterbenskrank ist und extrem leidet, sprach sich der Rechtswissenschaftler Eric Hilgendorf von der Universität Würzburg aus. Er kritisierte an der Position von Brand und Griese, auch die in Kliniken und Hospizen geleistete Sterbehilfe drohe hiermit strafbar zu werden.
Schon kurz vor der Anhörung hatte sich Kerstin Griese gegenüber BibliomedManager überzeugt gezeigt: „Ich habe den Eindruck, dass sehr viele Sachverständige unseren Entwurf zur Strafbarkeit der Förderung des assistierten Suizids unterstützen. Wir wollen die geschäftsmäßige Förderung, wie sie durch Sterbehilfevereine stattfindet, strafbar machen; aber all das ausdrücklich erhalten, was in der Palliativmedizin und Hospizarbeit heute möglich ist, auch die passive und indirekte Sterbehilfe sowie die palliative Sedierung." Auch im Bundestag habe ihr Entwurf bislang die meisten Unterstützer. Doch etwa ein Drittel sei noch unentschlossen, so Griese.
Zur intensiv diskutierten Abgrenzung der palliativen Sedierung gegenüber der geschäftsmäßigen Förderung sagte sie: „Wir wollen noch einmal herausarbeiten, dass die geschäftsmäßige Förderung des assistierten Suizids klar definiert ist und es dabei nicht um das geht, was Ärzte heute schon zum Beispiel in der Onkologie oder auf Palliativstationen machen." Dort könne es im ethischen Einzelfall, im engen Verhältnis zwischen Arzt und Patient, vorkommen, dass assistierter Suizid stattfinde. Vielmehr lehne sie ab, dass die geschäftsmäßige Förderung durch Vereine, die regelmäßig mit Absicht als ihr Hauptgeschäft assistierten Suizid betreiben, zur gesellschaftlichen Normalität werde. Gerade alte und kranke Menschen, die weiterleben wollten, könnten sich gedrängt fühlen, wenn das Angebot des assistierten Suizids frei verfügbar sei.