Der Sozialverband VdK hat erneut die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gelobt, sieht aber vor allem bei der häuslichen Pflege noch Nachbesserungsbedarf. Es sei gut, dass jeder, der heute pflegebedürftig sei, mindestens dieselben Leistungen wie bisher erhalte, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. Allerdings vermisse der Verband einen ausdrücklich unbefristeten Bestandsschutz.
Darüber hinaus fordert der VdK eine bessere Anerkennung der Leistungen pflegender Angehöriger. Obwohl die rentenrechtliche Bewertung für häusliche Pflege im Gesetz etwas verbessert worden sei, sei sie aber „noch weit von einer notwendigen Gleichstellung mit Kindererziehungszeiten entfernt", heißt es in der Mitteilung weiter. Hinzu komme, dass die Dynamisierung der Pflegeleistungen um 3 Jahre verschoben werde. „Um der weiteren Entwertung des Pflegegelds vorzubeugen, muss die Anpassung an das Preis- und Einkommensniveau sofort kommen", so die VdK-Präsidentin Ulrike Mascher.