Die Entscheidungen der Schiedsstelle vom vergangenen Freitag sorgen weiter für Diskussionen: Nachdem der Deutsche Hebammenverband (DHV) die Festlegung von verbindlichen Ausschlusskriterien für Hausgeburten scharf kritisiert hat, will der Verband nun auch den Ausgleich der Haftpflichtprämien mit dem sogenannten Sicherstellungszuschlag prüfen.
„Die Neuregelungen der Schiedsstelle sind für uns so nicht hinnehmbar", sagt Martina Klenk, Präsidentin des DHV am Montag in einer Mitteilung. Ursprünglich war der Sicherstellungszuschlag vom Gesetzgeber nur für diejenigen Hebammen vorgesehen, die die Haftpflichtprämien mit dem bisherigen Ausgleich über die einzelnen Vergütungspositionen nicht selbst erwirtschaften konnten. Die Neuregelung ist nun aber für alle freiberuflichen Hebammen verbindlich.
Bisherige Prämien werden durch die neue Form nicht vollständig erstattet und Ausgleichzahlungen für die Haftpflichtkosten aus den Vergütung heraus gerechnet. Eine Hausgeburt wird künftig demnach nicht mehr mit 861,62 Euro, sondern nur noch mit 675,12 Euro vergütet. Der DHV sieht in der neuen Regelung einen klaren Rückschritt: Wenn die Hebammen weniger als 4 geburtshilfliche Leistungen im Jahr mit den Krankenkassen abrechnen könnten, erhielten sie keinen Ausgleich mehr, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. „Der Sicherstellungszuschlag sollte dazu beitragen, die Hausgeburt zu erhalten. Jetzt ist das Gegenteil der Fall", so Katharina Jeschke Verhandlungsführerin des DHV.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) hingegen bewertet die Schiedsstellen-Entscheidungen wie folgt: Sie bedeuteten, dass Hebammen „lediglich vier geburtshilfliche Leistungen pro Jahr erbringen müssen, damit sie ihre Aufwendungen für die Geburtsbetreuung notwendige Berufshaftpflichtversicherung von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert bekommen", heißt es in einer GKV-Mitteilung. Die bisherige Verrechnung über pauschale Zuschläge für jede einzelne Geburt entfalle. „Diese hatte zu einer Überbezahlung bei Hebammen mit vielen Geburten geführt."