Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat in Berlin die Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus" einberufen. Diese soll sich mit der Frage einer sachgerechten Berücksichtigung des Pflegebedarfs im Vergütungssystem der Krankenhäuser befassen, hieß es gestern in einer Meldung. Auf Grundlage der Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom 5. Dezember 2014 soll die beim Bundesministerium für Gesundheit angesiedelte Kommission bis spätestens Ende des Jahres 2017 prüfen, ob im DRG-System oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte ein erhöhter Pflegebedarf von demenzerkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patientinnen und Patienten aber auch der allgemeine Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet werden.
Je nach Ergebnis würden Vorschläge entwickelt, wie der Pflegebedarf im DRG-System sachgerecht abgebildet werden oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte erfolgen kann. Die Kommission soll außerdem überprüfen, auf welche Weise die tatsächliche Verwendung der nach Ablauf des Pflegestellen-Förderprogramms zur Verfügung gestellten Finanzmittel für die Finanzierung von Pflegepersonal sichergestellt werden kann. Der Kommission gehören ihr Vertreterinnen und Vertreter aus Praxis, Wissenschaft, Selbstverwaltung und Politik an. Die Fachzeitschrift f&w analysierte bereits im Frühjahr, welche Modelle für eine bessere Abbildung und Finanzierung der Pflege im Krankenhaus denkbar wären.