Die Bundesärztekammer (BÄK) und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) haben sich für eine bessere Versorgung von psychisch kranken Flüchtlingen stark gemacht. Dazu legten sie nun ein entsprechendes Modellprojekt vor. Laut den Ärzteverbänden würden bislang etwa Sachbearbeiter in den Sozialbehörden und Fachfremde darüber entscheiden, ob ein Flüchtling eine Psychotherapie brauche. Dies müsse aber von unabhängigen und qualifizierten Gutachtern geprüft werden, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.
Das von den beiden Kammern erarbeitete Konzept soll unter anderem an diesem Punkt ansetzen und beinhaltet insgesamt drei aufeinander abgestimmte Module: zum einen den Aufbau eines deutschlandweiten Dolmetscherpools und zum anderen die Schaffung von Koordinierungsstellen für die psychotherapeutische Behandlung von Flüchtlingen in den jeweiligen Bundesländern. Sie sollen der Mitteilung zufolge unter anderem für die Beantragung, Begutachtung, Genehmigung sowie die Vergütung der Psychotherapien verantwortlich sein.
Darüber hinaus soll das dritte Modul die erforderliche Qualifizierung der Ärzte und der Therapeuten sicherstellen. Denn sie sollten „über spezifische Kompetenzen bei der Versorgung von Flüchtlingen verfügen" wie etwa asylrechtliche Kenntnisse, heißt es in der Mitteilung weiter. Diese könnten in Schulungen der Landesärztekammern beziehungsweise der Landespsychotherapeutenkammern vermittelt werden.