Der Bundestag hat heute das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen. Damit tritt es wie geplant zum 1. Januar 2016 in Kraft, da es nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe lobte, erstmals erhielten alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen. Dies gelte unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an einer Demenz erkrankt seien. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann sagte: „Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gehören Minutenpflege und Defizitorientierung bald der Vergangenheit an. Stattdessen wird es eine Begutachtung geben, die ganz individuell beim einzelnen Menschen schaut, wie selbständig er seinen Alltag noch gestalten kann."
Dagegen fallen die Bewertungen der Krankenkassen und Reha-Verbände ambivalent aus. Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werde die Pflegeversicherung gerechter, teilte der Verband der Ersatzkassen (vdek) mit. Allerdings werde die Pflege damit auch teurer. Die anstehende Beitragssatzerhöhung von 0,2 Prozentpunkten ab 2017 werde nicht ausreichen, um vor allem die umfassenden Überleitungs- und Bestandsschutzregelungen für den Übergang von den drei Pflegestufen zu den fünf Pflegegraden zu finanzieren. Der vdek schätzt, dass die Pflegekassen zur Deckung dieser Kosten die Mittel des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung erheblich abschmelzen werden müssen.
Der BV-Geriatrie nannte das Gesetz einen kleinen, aber wichtigen Schritt in Richtung „Reha vor Pflege". Zugleich kritisierte der Verband, der Grundsatz werde durch die starke wirtschaftliche Prägung des Sozialsystems unterwandert. Für Krankenkassen sei es rein ökonomisch nicht sinnvoll, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, sagte BV-Geriatrie Bundesgeschäftsführer Dirk van den Heuvel. Ein Auslöser sei die Trennung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und gesetzlicher Pflegeversicherung. Die finanziellen Aufwendungen für die Rehabilitation müssten die Krankenkassen tragen, der wirtschaftliche Erfolg durch die Vermeidung oder Minderung von Pflegekosten käme aber der Pflegeversicherung zugute. Der Koalitionsvertrag sehe vor, die Finanzierungsverantwortung dort zu verorten, wo der Nutzen entsteht, um Verschiebebahnhöfe zu beseitigen. Diese Ankündigung müsse nun umgesetzt werden, so van den Heuvel.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) mahnte, die Schwachstelle Personal bliebe erhalten. Deshalb seien Zweifel an der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs angebracht.