Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat das am Freitag im Bundestag verabschiedete Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) begrüßt. Mit ihm sei nach vielen Jahren der Diskussion ein „pflegewissenschaftlich gestützter und der Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer pflegenden Angehöriger gerechter Pflegebedürftigkeitsbegriff erreicht worden", sagte DBfK-Bundesgeschäftsführer, Franz Wagner, am Freitag in Berlin. Allerdings bedürfe es neben der Umsetzung eines neuen Begutachtungsverfahrens auch der Anpassung der Gestaltung der Leistungserbringung, so Wagner weiter.
Darüber hinaus könne die Reform der Pflegeversicherung nur vollendet werden, „wenn sich die prekäre Situation der beruflich Pflegenden verbessere", heißt es in der entsprechenden Mitteilung. Hier spielten vor allem deutschlandweit einheitliche Personalschlüssel für die stationäre Versorgung, die Reform der Ausbildung, angemessene Gehälter und adäquate Arbeitsbedingungen eine wesentliche Rolle. Letztere müssten es auch ermöglichen, pflegerisches Know-how umzusetzen. „Die hohe Teilzeitquote und die Zahl der Pflegefachpersonen, die nicht mehr in der Pflege arbeiten, stellen ein großes Reservoir dar, das zur Behebung des Mangels mobilisiert werden könnte", heißt es in der Mitteilung weiter.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hatte am Freitag gemahnt, dass die Schwachstelle Personal erhalten bleibe. Deshalb seien auch Zweifel an der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs angebracht.