Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Pflegeunternehmer des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) hat sich für die Einrichtung von Pflegekammern in Deutschland ausgesprochen. Sie widersprächen damit klar dem Gegenwind der Arbeitgeberverbände der Pflege gegen die Verkammerung der Berufsgruppe. Sie brauche jedoch eine Selbstverwaltung auf Augenhöhe. Das kann aus Sicht der BAG nur eine Pflegekammer sein, da der Pflegeberuf laut Grundgesetz Artikel 74 (1) 19 ein Heilberuf sei, heißt es in einem BAG-Positionspapier.
Darin verweisen die Pflegeunternehmer vor allem auf die „vielfältigen Nutzen" einer Kammer für die Arbeitgeberseite. So schaffe eine Selbstverwaltung unter anderem Klarheit in den Qualitätsanforderungen wie etwa im Bereich der Fort- und Weiterbildung oder der Dokumentation. Auch die professionelle Haltung der Pflegenden werde sich nachhaltig verbessern und sich positiv auf einen Verbleib im Beruf auswirken, heißt es in der Stellungnahme weiter. Dies lasse sich insbesondere in den Ländern sehr gut beobachten, die bereits eine Kammer für die professionelle Pflege eingerichtet hätten.
>> Zum Positionspapier