Der GKV-Spitzenverband und die Hebammenverbände haben sich nicht auf ein Antragsformular für den Ausgleich der gestiegenen Haftpflichtversicherungskosten einigen können. Das teilte der GKV-Spitzenverband am Mittwoch in Berlin mit. Laut einer aktuellen Schiedsstellenentscheidung müssen Hebammen mit Geburtshilfe ihrem Antrag auf Ausgleich der gestiegenen Berufshaftpflichtversicherung ihre Versicherungsunterlagen beilegen. Erfolge dies nicht, solle der GKV-Spitzenverband 250 Euro pro Jahr vom Betrag zum Ausgleich der gestiegenen Prämien einbehalten, heißt es in der entsprechenden Mitteilung.
Geplant sei, den Haftpflichtkostenausgleich über ein elektronisches datenbankunterstütztes Verfahren zu berechnen und anzuweisen. Der GKV-Spitzenverband will eigenen Angaben zufolge den Geburtshelfern bis zum Jahresende trotz der Kontroverse ein entsprechendes Antragsformular mit Erläuterungen anbieten.