Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK) hat Anfang Dezember von der Bundesregierung die Einführung eines bundeseinheitlichen gesetzlichen Mindestlohns für die Pflege in Höhe von neun Euro pro Arbeitsstunde gefordert. Man erwarte von der Bundesregierung endlich ein klares Wort für die Einführung eines Mindestlohns in Anlehnung an andere westeuropäische Staaten, so der DBfK. Vor allem Pflege- und Hilfskräfte im Gesundheitswesen litten bereits heute vielerorts unter einem unzumutbaren Lohndumping.
Bis Ende 2017 soll eine Expertenkommission Vorschläge für eine leistungsgerechte Finanzierung der Pflege unterbreiten. Kommt es zu einem parallelen Pflege-DRG-System, oder kann die Pflege im bestehenden Fallpauschalensystem honoriert werden? Das diskutieren Experten unter anderem im Rahmen des Themenblocks „Reform der Entgeltsysteme" auf dem 15. Nationalen DRG-Forum am 17. und 18. März 2016 in Berlin.
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