Der Bundesrat hat heute über das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) abschließend beraten. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz wurde bereits am 13. November vom Deutschen Bundestag beschlossen und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden. Das damit verbundene neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste des GKV-Spitzenverbands (MDS) sei in Vorbereitung, heißt es in einer Mitteilung des MDS von Donnerstag. Das neue Verfahren werde den Pflegebedürftigen viel besser gerecht, weil sie einen verbesserten und passgenauen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhielten, sagte MDS-Geschäftsführer Peter Pick. Der MDS und alle anderen Akteure müssten das kommende Jahr nutzen, um den Umstieg auf das neue System vorzubereiten und die Neuerungen im Sinne der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen umzusetzen.