Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat gegen einen Beschluss der Schiedsstelle vom September Klage erhoben. Sie sollte zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Hebammenvertretern im Disput um den Haftpflichtkostenausgleich und Ausschlusskriterien für Hausgeburten vermitteln. Der DHV hält den Beschluss aber für rechtswidrig. Er müsse aufgehoben werden, fordert der Verband in einer entsprechenden Mitteilung. „Im Konflikt mit dem GKV-Spitzenverband geht es nicht nur um unsere berufliche Kompetenz und unsere Vergütung. Wir Hebammen kämpfen um den Erhalt der Selbstbestimmung von Frauen", sagte Präsidiumsmitglied und Verhandlungsführerin des DHV, Katharina Jeschke, diese Woche in Berlin.
Mit der Klage wehrt sich der DHV eigenen Angaben zufolge vor allem gegen die Einführung medizinisch nicht begründeter Ausschlusskriterien bei Geburten im häuslichen Umfeld. Sie seien „willkürlich festgesetzt, ohne deren wissenschaftliche Grundlage, Bedeutung und Relevanz zu überprüfen". Auch der von der Schiedsstelle eingeführte Sicherstellungszuschlag entspreche nicht dem Willen des Gesetzgebers. Er soll Hebammen finanziell absichern, die aufgrund weniger Geburten die Haftpflichtkosten nicht erwirtschaften können. Ziel sei es gewesen, die Versorgung mit freiberuflicher Hebammenhilfe zu sichern. Die Schiedsstelle habe nun jedoch den bisherigen Haftpflichtausgleich für Hebammen abgeschafft und den Sicherstellungszuschlag für alle Hebammen eingeführt.