Das Bundeskabinett hat heute den vorgelegten Gesetzesentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Er soll die Zusammenführung der bisherigen drei Berufsbilder der Gesundheits- und Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege hin zu einer gemeinsamen generalistischen Ausbildung regeln. „Mit der neuen Pflegeausbildung machen wir unsere Pflegekräfte fit für die veränderten Anforderungen in der Pflege: Pflegekräfte müssen in Altenheimen zunehmend auch mehrfach und chronisch Kranke versorgen. Und eine Pflegekraft im Krankenhaus braucht Kenntnisse in der Versorgung Demenzkranker", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) heute in Berlin. Zudem bekämen die Pflegenden künftig mehr Chancen sich beruflich weiterzuentwickeln. „Das nutzt allen: den Pflegekräften und den Pflegebedürftigen", so der Minister weiter.
Ende November hatte Gröhe gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt, der zu unterschiedlichen Reaktionen etwa bei den betroffenen Verbänden führte. Schwesig bezeichnete den heutigen Beschluss als ein „wichtiges Signal" vor allem zur Aufwertung des Berufs. Die Gesellschaft werde immer älter, aber leider werde die Arbeit am Menschen „immer noch weniger wertgeschätzt als die Arbeit an Maschinen", so die Familienministerin. Deshalb werde es ein neues Pflegeberufsgesetz geben, „das auf eine angemessene Ausbildungsvergütung setzt und das Schuldgeld abschafft".
Das Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrats bedarf, soll 2016 verabschiedet werden. 2018 könnte dem Bundesgesundheitsministerium zufolge der erste Ausbildungsjahrgang starten. „Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen", heißt es in einer entsprechenden Mitteilung.