Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Er soll die bisherigen drei Berufsbilder der Gesundheits- und Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zu einer gemeinsamen generalistischen Ausbildung zusammenführen. Während einige Arbeitgeberverbände sich gegen die Entscheidung stellten, begrüßten diese zahlreiche Pflegeverbände wie der Deutsche Pflegerat (DPR) und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).
Der DPR bezeichnete den Beschluss als einen „Meilenstein für die Weiterentwicklung der Pflegeberufe". Denn: Die Anzahl der Pflegebedürftigen, die eine medizinisch orientierte Versorgung benötigten, nehme in der ambulanten und stationären Altenpflege zu. Parallel dazu müssten Pflegende immer mehr Patienten mit Demenz in Krankenhäusern versorgen, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. „Das macht veränderte Kompetenzprofile erforderlich, die ausgebildet werden müssen. Die richtige Antwort auf diese Herausforderung ist die generalistische Pflegeausbildung", sagte DPR-Präsident, Andreas Westerfellhaus, gestern in Berlin.
Auch der DBfK unterstützt den Kabinettsbeschluss. Dieser Reformschritt bringe die Pflegeberufsausbildung hierzulande näher an das europäische Niveau, sagte DBfK-Vizepräsidentin, Gertrud, Stöcker, gestern in der Hauptstadt. Nun komme es darauf an, „Inhalte und Rahmenbedingungen der neuen Ausbildung im Sinne eines modernen Berufs zu gestalten." Das sieht auch der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) so. Die zentrale und „nicht leichte Aufgabe in den kommenden Monaten" sei die Gestaltung einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die „den Anforderungen an ein neues Berufsbild entspricht", sagte der BLGS-Vorsitzende Carsten Drude.
Gegenwind für die Entscheidung des Kabinetts kommt jedoch von der Arbeitgeberseite. So hält der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) die Generalistik-Pläne der Bundesregierung für „Reformunsinn". Zwar sorge der Gesetzesentwurf für mehr Breite, allerdings auch für weniger Tiefe in der Ausbildung, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. „Wir rechnen damit, dass zehntausende Ausbildungsplätze verloren gehen, weil es gerade für kleinere und mittlere Einrichtungen viel zu teuer und viel zu bürokratisch wird, junge Menschen auszubilden", sagte bpa-Präsident Bernd Meurer. Darüber hinaus würden die Auszubildenden nach Abzug von Urlaub und anderen Fehlzeiten nur noch 20 Wochen in drei Jahren im Ausbildungsbetrieb sein. „Das ist keine Ausbildung, das ist ein verlängertes Schnupper-Praktikum", so Meurer weiter.
Für den DBfK ist die Reform hingegen eine „einzigartige Chance" für die Altenpflege. „Die vielfach verfolgte Strategie, Zugangsvoraussetzungen von Ausbildungsbedingungen vor allem an Arbeitgeberwünschen und deren Verwertungsinteresse bereits während der Ausbildungszeit auszurichten, hat besonders dem Altenpflegeberuf massiv geschadet und sein Image nahezu ruiniert", kritisierte Stöcker.
Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) begrüßt zwar die im Gesetzentwurf gesteckten Ausbildungsziele, sieht aber eigenen Angaben zufolge auch Nachbesserungsbedarf. „Gleichwohl der Gesetzgeber Krankenhäuser als Ausbildungsträger stärkt, müssen die Regelungen für die Finanzierung der Betriebs- und Investitionskosten nachgebessert werden", heißt es auf der DEKV-Website. Dennoch biete das laufende Gesetzgebungsverfahren „einmalig die Chance, eine bundeseinheitlich geregelte Assistenzausbildung ergänzend zu etablieren, um jungen Menschen auch ohne mittlerer Reife einen Einstieg in den Pflegeberuf zu ermöglichen."