Hebammen mit Geburtshilfe haben heute die ersten Ausgleichzahlungen empfangen. Das teilte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) mit. Die finanzielle Unterstützung war im September 2015 durch eine Schiedsstelle beschlossen worden und soll die gestiegenen Kosten der Berufshaftpflicht für die betroffenen GeburtshelferinnenHebammen ausgleichen.
Vorerst werde die Zahlung jedoch nur unter Vorbehalt erfolgen, da der Deutsche Hebammenverband im vergangenen Jahr einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz gegen die Entscheidung der Schiedsstelle vor dem Sozialgericht in Berlin eingereicht hatte. Beantragen können den sogenannten Sicherstellungszuschlag alle freiberuflichen Hebammen, die mindestens vier geburtshilfliche Leistungen pro Jahr und eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Die Anträge sind auf der GKV-Website verfügbar.